Kooperation

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Besonders viel Werbung wird man auf meiner Seite nicht finden. Mit Ausnahme von wenigen Linkpartnern und dem Katalogservice auf der rechten Seite. Ich betreibe noch mehrere Internet-Shops für verschiedene Themen. Wer möchte, der kann sich ja mal in meinem Shop für Badmöbel oder Glatz Sonnenschirme etwas umsehen. Zu den Sonnenschirmen habe ich noch ein paar weitere Seiten. Glatz Ampelschirme sind unser Fachgebiet. Über den Sombrano gibt es eine extra Seite.

Weiterer Partner:

Axa Krankenversicherung

Weiterbildungsstipendium

Junge Talente die ihre berufliche Abschlussprüfung hervorragend abgeschlossen haben, können sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Das Programm dient als Anreiz um sich stetig weiterzubilden. Es richtet sich an jene, die besonders leistungsbereit sind und sich in ihrem Beruf in Form einer beruflichen Weiterbildung qualifizieren möchten.

Zudem soll das Weiterbildungsstipendium als Anschubfinanzierung dienen.
In den letzten Jahren wurden die Mittel zur Förderung immer wieder angehoben. Ziel ist es einen festen Prozentsatz eines Ausbildungsjahrgangs zu fördern. Ende 2008 wurde bereits 1 Prozent des Ausbildungsjahrganges finanziert.

Wie sieht die Förderung aus?

Das Weiterbildungsstipendium wird bis zu einem Zeitraum von drei Jahren gewährt. Bezuschusst werden Kosten aus fachlichen und außerfachlichen anspruchsvollen Weiterbildungen mit einem Kostenrahmen von bis zu maximal 5.100 €. Grundsätzlich muss die Weiterbildungsmaßnahme berufsbegleitend erfolgen. Zum Zeitpunkt des Eintrittsalters muss man jünger als 25 Jahre alt sein. Auf das Eintrittsalter können aber verschiedene Zeiten angerechnet werden. Seit 2008 können auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Ausbildung oder dem Berufsfeld aufbauen, bezuschusst werden.

Zusammenfassend:

Bezuschusst wird, wer

  • jünger als 25 Jahre ist (Anrechnungszeiten möglich)
  • eine Berufsausbildung im dualen System abgeschlossen hat (oder Gesundheitsberuf)
  • beschäftigt oder arbeitssuchend ist
  • in der Abschlussprüfung 87 Punkte erreicht hat (oder mindestens Note 1,9, auch Leistungswettbewerbe oder Empfehlungen der Berufsschule oder des Arbeitgebers können berücksichtigt werden)

Nicht bezuschusst wird, wer

  • in Vollzeit studiert
  • Hochschulabsolventen
  • 28 Jahre, oder älter ist
  • geringfügig Beschäftigte

Wo kann ich mich bewerben?

Je nach Berufsausbildung ist Ihre Zuständige Stelle z. B. eine:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • Zahnärztekammer
  • Tierärztekammer
  • Apothekerkammer
  • Rechtsanwaltskammer
  • Notarkammer
  • Steuerberaterkammer
  • Landwirtschaftskammer bzw. ein Landesministerium für Landwirtschaft
  • Einrichtung des öffentlichen Dienstes
 

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